Geldscheine sind auf einer Wäscheleine aufgehängt

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Besteht ein Anspruch auf Pflegegeld für chronisch Kranke?

02.02.2022

Für Menschen, die von chronischen Krankheiten betroffen sind, verändert sich vieles im Leben. Eine Problematik, die dabei nicht unterschätzt werden darf, ist die oft schwierige finanzielle Situation, die jahrelange Therapien mit sich bringen. In dem folgenden Artikel finden Sie Tipps, wo und wie chronisch kranke Menschen finanzielle Unterstützung erhalten können.

Chronisch krank zu sein, zieht eine erhöhte finanzielle Belastung durch Pflege- und Medikamentenbedarf mit sich. Um Menschen dabei zu unterstützen, gibt es im deutschen Sprachraum Pflegegelder, die sich nach dem festgestellten Pflegegrad richten. Dazu besteht noch die Möglichkeit von Zuschüssen beim Kauf von Medikamenten oder medizinischen Hilfsbedarf.

Für Familien mit chronisch kranken Kindern wird eine zusätzliche Form der Familienbeihilfe angeboten.
Als chronisch krank gilt, wer ein Jahr und länger mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wurde (zum Beispiel bei Diabetesbehandlung: mindestens einmal im Quartal die Untersuchung des Blutzuckers).

Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Es liegt eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 vor.
Aufgrund der Erkrankung liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent vor.
Eine kontinuierlich medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Be­­handlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln) ist erforderlich, ohne die aufgrund der chronischen Krankheit nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

Um als chronisch krank eingestuft zu werden, müssen die Versicherten der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, in der die Krankheit angeben wird und dem Patienten damit ein therapiegerechtes Verhalten bestätigt wird.

In Deutschland erfolgt die Beantragung und Auszahlung von Pflegegeld über die gesetzliche Krankenkasse. Von Zuzahlungen, die bei vielen Versicherungsleistungen anfallen, können sich chronisch Kranke befreien lassen, wenn diese 1 % – statt regulär 2 % – des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Es gibt außerdem die Möglichkeit der Auszahlung eines persönlichen Budgets, über welches in Form von Geldleistungen eigenständig verfügt werden kann. Beantragt und ausgezahlt wird es über verschiedene Träger, wie beispielsweise den Krankenkassen oder dem Sozialamt. Weitere Informationen bietet aber auch das Sozialministerium.

Wenn Sie noch keine Zuzahlungsbefreiung haben, müssen Sie sämtliche Belege und Rechnungen über Ihre Zuzahlungen für Medikamente, Therapien, Hilfsmittel usw. sammeln. Denken Sie daran, dass nach der Befreiung die Befreiungskarte vorzulegen ist, wenn Sie eine Zuzahlung leisten müssen. Denn ab sofort müssen Sie für das laufende Jahre keine Zuzahlungen mehr leisten. Sollten Sie vergessen die Karte vorzulegen, können Sie den Beleg auch noch nachträglich bei der Krankenkasse einreichen.

Für viele Betroffene von chronischen Erkrankungen ist es eine große Herausforderung sich den verschiedenen und schwierigen Behördengängen zu stellen. Hier können sie sich Unterstützung holen bei den privaten Vereinen in Ihrer Nähe.

Zusammen mit der ohnehin belastenden Diagnose einer chronischen Erkrankung kann der zusätzliche finanzielle Aspekt Betroffene vor zahlreiche Hürden stellen. Gehen Sie es langsam an und informieren Sie sich Schritt für Schritt über die zur Verfügung stehende finanzielle Unterstützung.

Kontaktieren Sie Ihre Versicherung oder lokale Ämter, um alle Ihre Möglichkeiten auszuloten.

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Pervin Pelit-Saran

Autorin:
Pervin Pelit-Saran hat einen Sohn und ist selbstständige Rechtsanwältin für Familienrecht in Friedrichsdorf
https://www.anwaltskanzlei-friedrichsdorf.de/

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