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29.05.2023
Wenn es in einer Partnerschaft nicht nur um die eigenen Belange geht, sondern auch Kinder und Enkelkinder betroffen sind, ist es sinnvoll über ein Ehegattentestament nachzudenken.
Denn entgegen der weitverbreiteten Ansicht, dass das Vermögen des Ehepartners das gemeinsame Vermögen der Eheleute darstellt, werden die Vermögen auch nach der Hochzeit noch getrennt betrachtet – und das vor allem nach dem Tod eines Ehepartners.
So kann es passieren, dass andere nahe Angehörige – in der Regel sind dies die Kinder – bereits erben, wenn ein Elternteil stirbt. Dabei wünschen sich die Partner vielleicht, dass ihre Kinder erst erben, wenn sie beide verstorben sind.
Mit einem Ehegattentestament ließe sich dieser Wunsch realisieren. Denn darin kann man unter anderem die Frage der Erbfolge regeln, also ob zuerst der überlebende Ehepartner oder das Kind erben soll. Gib es diesbezüglich keine testamentarische Regelung tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein, nach welcher der Ehepartner und das Kinder des Erblassers eine Erbengemeinschaft bilden. In dem Fall sind die Erben verpflichtet, sich über den Nachlass zu verständigen und hätten jeder für sich nicht die Verfügungsgewalt über den gesamten Nachlass.
Vor allem bei großem Vermögen sinnvoll
Problematisch kann dies vor allem dann werden, wenn Immobilien im Spiel sind. Verlangt ein Einzelner innerhalb der Erbengemeinschaft seinen Anteil am Erbe, kann es passieren, dass eine Erbteilung vollzogen werden muss. Verfügt der überlebende Ehepartner in einem solchen Fall nicht über genügend finanzielle Mittel, um den weiteren Erben auszubezahlen, kann das dazu führen, dass eine Immobilie, an der viele Erinnerungen oder gar ganze Kindheiten hängen, zur Versteigerung ausgeschrieben werden muss.
Berliner Testament
Als spezielle Form des Ehegattentestaments ist vor allem das sogenannte „Berliner Testament“ bekannt, weswegen hier die Grundzüge seiner Erscheinungsformen vorgestellt werden sollen. Charakteristisch ist jedoch immer, dass sich die Ehepartner zunächst erst gegenseitig, später dann die Kinder als Nacherben oder sogenannte „Schlusserben“ einsetzen.
Die Ausgestaltung eines Berliner Testaments kann in verschiedenen Formen erfolgen. Zunächst kann der Ehepartner als alleiniger Erbe festgelegt werden. Dieser wiederum kann späterhin die Erben bestimmen, die nach seinem Tod erben sollen.
Der Vorteil hierbei ist, dass der Nachlass vollständig zunächst auf den Ehepartner übergeht und es hierbei auf erster Ebene keine Streitigkeiten über eine etwaige Aufteilung des Erbes geben wird. Ein Nachteil dabei ist allerdings, dass die Kinder oder Angehörigen, die hierbei leer ausgehen, gegenüber dem erbenden Ehepartner einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen könnten, was dann wieder eine eventuelle Teilung sowie, im schlimmsten Fall, Versteigerung von vererbten Immobilien mit sich bringen könnte.
Eine weitere Möglichkeit ist, den Ehepartner als sogenannten „Vorerben“ einzusetzen. Gemeinsame Kinder werden sodann als „Nacherben“ eingesetzt. Der Ehepartner kann über den Nachlass nur in einem gewissen Umfang verfügen, sodass das Erbe der Kinder gesichert ist. Ein Nachteil hierbei kann allerdings sein, dass der Vorerbe aufgrund der beschränkten Verfügung über den Nachlass manchmal schlicht handlungsunfähig gemacht werden kann.
Die letzte Möglichkeit des Berliner Testaments sieht den Ehepartner als Vermächtnisnehmer vor. Hierbei werden die Kinder bereits von Anfang an als Erben eingesetzt, dem Ehepartner aber ein Wohn- sowie Nießbrauchrecht zugesprochen. Problematisch hierbei könnte allerdings sein, dass der Ehepartner nicht über den Nachlass verfügen oder diesen belasten kann.
Wie man sieht, gibt es verschiedenste Möglichkeiten, den Nachlass zu regeln und damit verbundene Probleme oder Streitigkeiten innerhalb einer Familie zu vermeiden, sei es zwischen Eltern und Kindern oder den Kindern untereinander.
Welche Ausgestaltung hierbei am besten zu den individuellen Bedürfnissen der eigenen Familie passt, sollte man frühzeitig ihm Rahmen einer Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar herausfinden. Eine frühzeitige Befassung mit dieser Thematik kann viele zusätzliche Sorgen und nach Eintritt eines Todesfalls ersparen.
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Ulrike Schmidt-Fleischer, Rechtsanwältin und Notarin,
Mutter von zwei kleinen Kindern
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