Mutter und Tochter
Fünf Fakten zu Mutter/Vater-Kind-Kuren

ANZEIGE – 28.11.2018

Die Mehrfachbelastung durch Kinder, Beruf und Haushalt bringt viele Mütter und Väter an ihre gesundheitlichen Grenzen. Die gute Nachricht: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Mutter/Vater-Kind-Kur, wenn der Hausarzt die Notwendigkeit dafür attestiert. Doch welche Krankheiten werden dort überhaupt behandelt? Was kostet das? Und was passiert, wenn mein Erstantrag abgelehnt wird? Wir beantworten wichtige Fragen rund ums Thema Mutter/Vater-Kind-Kur.

Der Familienalltag fordert Mütter und Väter stets aufs Neue. Die Multitaskingaufgaben rund um Kindererziehung, Hausarbeit und Job sind für viele Eltern eine große Belastung, die auch auf die Gesundheit schlagen kann, sofern man nicht rechtzeitig dagegen steuert. Eine Hilfe bei gesundheitlicher Beeinträchtigung kann eine Mutter/Vater-Kind-Kur sein. Ihr Ziel ist es, eine gesundheitliche Schwächung, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würde, abzuwenden oder eine bestehende Erkrankung der Eltern oder der Kinder zu lindern. Im Regelfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür, wenn die Antragsteller ein Attest des Hausarztes vorlegen. Möchte eine Familie (Mutter oder Vater) solch eine Kur beantragen, sollte sie folgende fünf Dinge wissen:

Welche Krankheiten werden während einer Kur behandelt?
Typischerweise kümmern sich die Kurkliniken um Schlafstörungen und Erschöpfungszustände, aus denen sich ein Burnout entwickeln kann. Auch Adipositas, Rückenschmerzen, Gelenk- oder Atemwegsbeschwerden sowie Herz-, Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen gehören zu den Krankheitsbildern, bei denen eine Kur angeraten wird.

Wie beantrage ich eine solche Maßnahme?
Die notwendigen Attest- und Antragsformulare können Mütter oder Väter bei ihrer Krankenkasse beantragen oder unter www.mutter-kind-hilfswerk.de direkt herunterladen. Der nächste Schritt ist der Gang zum Haus- und/oder Kinderarzt. Nach einer gründlichen Untersuchung füllt er die notwendigen Atteste und den Kurantrag aus, die bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Wie lange dauert eine Mutter-Vater-Kind-Kur?
Normalerweise bleibt die Familie drei Wochen in der Klinik. Bei medizinischer Notwendigkeit kann der Klinikarzt bei der Krankenkasse eine Verlängerung beantragen.

Was kostet eine Kur?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Euro pro Tag für Erwachsene. Kinder sind kostenfrei. Für einkommensschwache Mütter und Väter besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil zu verringern. Die genauen Voraussetzungen dafür können bei der Krankenkasse erfragt werden, ebenso wie eine Bezuschussungsmöglichkeit zu den Fahrtkosten.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Manchmal wird eine beantragte Kur im ersten Schritt nicht genehmigt. Das bedeutet allerdings nicht das endgültige Aus für die Kurpläne. Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. etwa berät Eltern unter Telefon (0800) 2255100 kostenfrei, wie nun die weitere, individuelle Vorgehensweise sein sollte. Zum Abschluss noch eine Erfolgszahl: 2017 wurden insgesamt 3.700 Anträge bei den Kostenträgern beantragt, über 2.500 Maßnahmen konnten in den vom Mutter-Kind-Hilfswerk empfohlenen Einrichtungen untergebracht werden.

Weitere Infos unter www.mutter-kind-hilfswerk.de

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