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24.11.2016
Damit Ihre Familie in dieser und ähnlichen Situationen hauswirtschaftliche Unterstützung von der Krankenkasse bezahlt bekommt, muss Ihr behandelnder Arzt ein Attest für den erkrankten Elternteil ausstellen. Darauf vermerkt er die tägliche Stundenzahl, für die Sie eine hauswirtschaftliche Hilfe benötigen werden; das können zwischen zwei und acht Stunden täglich sein. Mit diesem Attest beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe und suchen gleichzeitig einen sozialen Dienstleister, der je nach Familiensituation eine geeignete Mitarbeiterin für Sie auswählt.
Sobald die Krankenkasse die Kostenübernahme für die Haushaltshilfe schriftlich bewilligt hat, kann deren Einsatz beginnen. Zwischen Ihnen und dem Dienstleister werden neben den Arbeitszeiten auch die Aufgaben abgesprochen: vom Einkaufen über Kochen, Waschen, Putzen, Bügeln bis hin zu Kinderbetreuung und -versorgung.
Natürlich gibt es auch „geplante“ Krankheitsfälle, bei denen man schon im Voraus einige Dinge organisieren kann. Dann schauen Sie sich am besten frühzeitig nach einem sozialen Dienstleister um und nehmen Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf. Die Bewilligung für eine Hilfe werden Sie allerdings erst dann erhalten, wenn beispielsweise nach einer Operation auch das ärztliche Attest vorliegt.
Durch eine engagierte Hauswirtschaftskraft kann auch in Ihrer Familie eine Krisensituation gut überbrückt werden.
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Entspannte Eltern, strahlende Kinderaugen
… so wird es ein unvergesslicher Kindergeburtstag. Das ist die Philosophie von Jana Höflein, der Betreiberin von Jana‘s Partyzauber.
Autorin:
Susanne Heimel arbeitet als Regionalleiterin Vorderer Taunus bei Therapon24. Dieser soziale Dienstleister ist in den Bereichen Notmütterdienst, Pflege und Behindertenarbeit tätig.
https://www.therapon24.de/
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