Schulkind trägt Smartwatch am Arm

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Sind GPS-Tracker für Kinder erlaubt?

28.05.2021

Ihr Kind braucht länger für den Heimweg als sonst? Die Sicherheit der Kleinen geht über alles. Dabei sind Eltern hin- und hergerissen zwischen Aufsichtspflicht, Fürsorge und Kontrollzwang. Mit einem GPS-Tracker wüssten Sie immer genau, wo sich Ihr Nachwuchs gerade befindet. Doch ist eine solche Nachverfolgung erlaubt? Nachfolgend erfahren Sie, wie GPS-Tracker funktionieren, wie die rechtliche Lage aussieht und welche Risiken sich in der modernen Technik verbergen.

Die moderne Technik ermöglicht Eltern heute, ihre Kinder über GPS-Tracker auf Schritt und Tritt zu überwachen. Verfügt das Kind bereits über Smartphone mit Datentarif, ist zusätzliche Hardware nicht nötig. Die exakte Lokalisierung ist über 33 im All positionierte Satelliten (GPS = Global Positioning System) oder auch über das Mobilfunknetz (GSM) möglich.

Eltern können sich die Positionsdaten des Kindes auf ihrem Smartphone anzeigen lassen, zum Beispiel über ein integriertes GPS in einem Armband, in einer Halskette, im Smartphone des Kindes, in der Uhr oder Smartwatch oder in Anhängern für den Rucksack oder Schlüsselbund.

Diese vorgenannten Geräte senden die Daten an das Smartphone der Eltern, wodurch sie jederzeit den Standort des Kindes abrufen können.

Was das Rechtliche angeht, ist die Antwort eindeutig. Eltern dürfen grundsätzlich ihre Kinder tracken, wenn sie nur zur Ortung genutzt werden und solange das Kind minderjährig ist. Denn das Überwachen von volljährigen Personen ist gesetzlich verboten.

Dennoch sollten Eltern den Einsatz von GPS-Trackern abwägen. Das Tracking kann durchaus sinnvoll sein und auch dem Kind Sicherheit geben. Es gibt auch Geräte, bei denen besteht auch die Möglichkeit, mit den Kindern zu sprechen und zu kommunizieren. Das kann durchaus sinnvoll sein, um einem Kind dosiert mehr Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.

Die beste Prävention für Kinder ist, die Stärkung von Kompetenzen und Fähigkeiten. Dazu gehört notwendigerweise die Gewährung von altersgerechten Freiräumen. Tracking entbindet mithin nicht von der Vermittlung von Kompetenzen und einer altersgerechten „Praxistauglichkeit“. Mit einem Tracking für Kinder weiß man eben nur, wo das Kind gerade ist. Die Technik allein kann Kinder nicht ausreichend schützen.

Vielmehr benötigen Kinder vertrauensvolle Gespräche, in denen auf Risiken angemessen hingewiesen wird, Unsicherheiten thematisiert, sinnvolle Regeln aufgestellt und Absprachen getroffen werden. Von dieser vertrauensvollen Vorbereitung profitieren Kinder sehr viel mehr als von Geräten, die abgenommen werden können, deren Akku auch mal leer ist oder die beschädigt sein könnten.

Eltern sollten es unterlassen, den Einsatz von GPS-Trackern ohne Kenntnis der Kinder einzusetzen, selbst wenn es rechtlich zulässig ist. Rechtlich unzulässig ist sicher das Abhören des Kindes ohne sein Wissen, vom Pädagogischen ganz zu schweigen. Ein solches Verhalten stellt einen Vertrauensbruch dar.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Datenschutz. Es ist erschreckend, wie sorg- und auch verantwortungslos mit den Daten der Kinder umgegangen wird. Oftmals informieren sich die Eltern gar nicht, wo die Daten gespeichert werden bzw. was mit den Daten geschieht. Man sollte darauf achten, wo die Daten denn gespeichert werden und welcher Nutzung man so mit ein paar Klicks zustimmt. Schulen können restriktive Schulordnungen erlassen, die einen Verbot hinsichtlich der Nutzung von GPS-Tracker für Kinder aussprechen.

Alles in allem kann es Situationen geben, in den Tracking sinnvoll sein kann. Der Einsatz solcher Geräte ist aber auch mit Pflichten und Verantwortung verbunden. Wie immer man sich auch entscheidet, das höchste Gut der Eltern-Kind-Beziehung ist und bleibt das gegenseitige Vertrauen.

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Pervin Pelit-Saran

Autorin:
Pervin Pelit-Saran hat einen Sohn und ist selbstständige Rechtsanwältin für Familienrecht in Friedrichsdorf
https://www.anwaltskanzlei-friedrichsdorf.de/

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