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30.03.2022
Das Baby ist da, und die Freude ist groß. Aber nicht nur das Baby braucht Liebe und Pflege in den ersten Tagen und Wochen, auch die Mutter, die im Wochenbett liegt – da wäre es doch hilfreich, wenn der Vater auch frei hätte.
Wie ist das eigentlich?
Wie wird die Elternzeit des Vaters, wenn das Kind nicht zum angegebenen Termin kommt, gewährt?
Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, sieben Wochen vor dem Tag, an dem Elternzeit beginnen soll (der errechnete Geburtstermin plus ggf. X Monate), die Elternzeit beim Arbeitgeber anzumelden. Wenn erst nach zwei Monaten Elternzeit genommen werden soll, ist dies kein Problem, aber was wenn diese direkt mit der Geburt starten soll? Zunächst wird auch hier sieben Wochen vorher der Antrag fällig. Um Säumnis zu vermeiden, rate ich dazu spätestens acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin die Elternzeit zu beantragen.
Doch nicht immer geschieht alles wie geplant; aus verschiedensten Gründen kann der errechnete Termin stark vom tatsächlichen Termin abweichen. Kann der Vater dann trotzdem in Elternzeit gehen mit der Geburt oder muss er warten, bis die sieben Wochen um sind? Was ist vor allem, wenn das Kind plötzlich einige Wochen früher kommt?
Kommt das Kind drei Wochen früher oder aber zwei Wochen später als errechnet, dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet so flexibel zu sein und diese Flexibilität bei der Elternzeit zuzulassen, die Elternzeit kann also direkt mit der Geburt beginnen. Bei größeren Abweichungen ist die Lage aber etwas schwieriger.
Was, wenn das Baby mehr als drei Wochen zu früh kommt…
…also ein Frühchen ist. Mit gutem Grund – und die Frühgeburt eines Kindes ist ein solcher – ist auch eine kürzere Anmeldung möglich. Wenn aber jedoch vor der Sieben-Wochen-Frist das Kind zur Welt kommt, sollte das schnellstmöglich mit dem Arbeitgeber entsprechend abgeklärt werden. Im Notfall ist erstmal mit Urlaub zu agieren, um für das Baby da sein zu können. Arbeitgeber haben übrigens von sich aus immer die Möglichkeit, auch kürzere Anmeldefristen zu akzeptieren oder auch auf eine Einhaltung der Anmeldefrist ganz zu verzichten.
Unbedingt sollte der Arbeitgeber immer gleich informiert werden, denn nur mit der Kooperation des Arbeitgebers ist es in diesen Fällen (früher als sieben Wochen vor dem Termin) möglich pünktlich bzw. direkt in die Elternzeit zu gehen.
Auch kommt immer wieder die Frage auf, wie ist es eigentlich mit dem Urlaub, wird der im Monat der Geburt/Rückkehr gekürzt?
Wie Leser dieser Rubrik bereits wissen, wird der Urlaub 1/12 je Elternzeitmonat gekürzt. Dies gilt jedoch nur für volle Kalendermonate! Das heißt wenn die Elternzeit mitten im Monat anfängt, ist für diesen Monat der volle Urlaubsanspruch entstanden. Ebenso wenn die Frist mitten im Monat endet, wenn Sie zum Beispiel am 26. Februar in Elternzeit gehen, und das bis zum 25. April machen. Dann ist der Urlaub für Februar und April trotzdem voll entstanden, bei beispielsweise 20 Urlaubstagen im Jahr wären dies 3,5 Tage Urlaub, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!
Vorausschau
Die derzeitige Regierung plant auch für Väter eine sogenannte Art „Väterzeit“, analog der Mutterschutzzeit, die direkt 14 Tage nach der Geburt sein soll. Bleiben wir gespannt, was da rechtlich kommen wird.
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Autorin:
Ulrike Schmidt-Fleischer hat einen Sohn und eine Tochter und ist selbstständige Rechtsanwältin für Arbeitsrecht.
https://www.schmidt-recht.de/
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