Schülerin im Rollstuhl

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Wahlrecht bei Schul- und Teilhabeassistenz

29.09.2016

Julian ist Autist. Lena sitzt im Rollstuhl. Beide besuchen seit diesem Schuljahr eine Regelschule. Wenn Sie Eltern eines Kindes mit einer Beeinträchtigung sind und überlegen, ob auch Ihr Kind eine Regelschule besuchen soll, erfordert das sorgfältige Planung und Vorbereitung.

In vielen Schulen hat sich die Inklusion unterstützungsbedürftiger Kinder bereits erfolgreich etabliert, in manchen ist sie auf einem guten Weg.

Bei den Sozial- und Jugendämtern oder dem Landeswohlfahrtsverband Hessen finden Sie für entsprechende Beratung kompetente Ansprechpartner, ebenso bei Selbsthilfegruppen oder sozialen Dienstleistern, die Schulassistenz anbieten.

Wenn Sie eine Schul- und Teilhabeassistenz für Ihr Kind wünschen, reichen Sie einen formlosen Antrag beim zuständigen Amt ein, zusammen mit Informationen wie beispielsweise einem Arztbericht, einer Stellungnahme der Schule oder einem BFZ-Bericht.

Das Amt prüft dann auf Grundlage des SGB den Bedarf und informiert Sie über die Bewilligung der Schulassistenz. Meist erhalten Sie mit diesem Bescheid auch eine Trägerliste, um sich gemäß dem Wahl- und Wunschrecht einen Dienstleister für Schulassistenz auswählen und diesen dem Amt mitteilen zu können.

Der Dienstleister wählt nach der Kontaktaufnahme mit Ihnen eine(n) geeigneten Mitarbeiter(in) aus und stellt ihn/sie bei Ihrer Familie und der Schule Ihres Kindes vor. Im nächsten Schritt besprechen alle Beteiligten mit Ihnen in einem Hilfeplangespräch die Aufgaben, damit Ihr Kind bestmöglich begleitet werden kann.

Durch den Schulterschluss von Eltern, Klassenlehrer, Sonderpädagogen, Ämtern und der Teilhabeassistenz kann auch für Ihr Kind eine Beschulung in einer Regelschule möglich sein!

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Susanne Heimel

Autorin:
Susanne Heimel arbeitet als Regionalleiterin Vorderer Taunus bei Therapon24. Dieser soziale Dienstleister ist in den Bereichen Notmütterdienst, Pflege und Behindertenarbeit tätig.
https://www.therapon24.de/

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