Man sieht eine Frau mit Kind auf dem Spielplatz
Interview zum Thema Pflegefamilie

01.10.2023

Wir sprechen mit Esther A. Kestenbaum vom Fachdienst Erziehungstellen Projekt Petra, der geeigneten Pflegefamilien eine umfassende Qualifizierung, enge Beratung und gezielte Fort- und Weiterbildung bietet.

Was muss man als Pflegefamilie mitbringen?
Humor und Lebensfreude – zwei wichtige Zutaten für ein gelingendes Pflegeverhältnis.
Ein Gefühl für die eigenen erzieherischen Stärken, aber auch Grenzen sind wichtig. Sicherlich ist es sinnvoll, wenn man schon eigene Kinder hat. So kann man den natürlichen Entwicklungskrisen die notwendige Gelassenheit entgegenbringen.

Wenn wir von Pflegefamilien sprechen, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation im pädagogischen, medizinischen oder psychologischen Bereich als Erziehungsstelle arbeiten, dann spielt der Wunsch, die eigene Qualifikation möglichst frei und eigenverantwortlich in der Alltagsarbeit mit einem Pflegekind einzusetzen, eine große Rolle.

Wir haben viele Pflegepersonen, die eine Erzieherausbildung haben. Als Erziehungsstelle zu arbeiten bedeutet für sie, mit einem eigenen pädagogischen Konzept im familiären Kontext zu arbeiten. Je nach Alter und Bedürftigkeit des Kindes ist eine parallele Berufstätigkeit möglich.

Über welchen Zeitraum reden wir?
Wir sagen immer, Pflegekinder sind ‚Kinder auf Zeit‘ und die Pflegeeltern begleiten sie für einen begrenzten Zeitraum in ihrem Leben. Die Hilfe an sich ist auf einen langen Zeitraum angelegt, aber tatsächlich verbleiben manche Kinder auch nur für ein paar Jahre in ihrer Pflegefamilie. Die meisten Pflegekinder bleiben bis zur Verselbständigung als junge Erwachsene in ihren Familien.

Es gibt aber auch Kinder – insbesondere in der sensiblen Phase der Pubertät – für die der Rahmen einer Familie nicht mehr die geeignete Hilfeform darstellt. Dann gilt es, die Pflegefamilie und das Kind intensiv zu begleiten, um alternative, besser geeignete Perspektiven zu finden.

Was motiviert die Familien, mit denen Sie schon zusammenarbeiten?
Unsere Pflegeeltern tun dies aus dem inneren Wunsch heraus, Kindern, denen es nicht so gut geht, ein sicheres Zuhause zu geben. Sie möchten ihnen die förderliche Unterstützung geben, die ihnen aus unterschiedlichsten Gründen bis dahin verwehrt geblieben ist.

Die Möglichkeit, die eigene Fachkompetenz mit einzubringen, gibt ihnen die Sicherheit, den Alltag mit den besonderen Bedürfnissen der Kinder zu meisten. Aber in erster Linie ist es die Freude an der Arbeit mit Kindern, die sie antreibt und ihnen die Kraft in Entwicklungskrisen gibt.

Was sind für die Familien die Herausforderungen im Detail?
Die primäre Herausforderung ist, ein fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren und ihm ein Zuhause zu geben. Dieses Kind bringt besondere Bedarfe aufgrund möglicher körperlicher oder seelischer Entwicklungsdefizite mit. Es ist die Aufgabe der Pflegeeltern, damit angemessen und förderlich umzugehen.

Pflegeeltern fördern einen wertschätzenden Umgang mit der Familie ihres Pflegekindes und helfen somit dem Kind, die Erlebnisse in die eigene Biografie zu integrieren. Regelmäßige Kontakte zwischen Pflegekind und seiner Familie sind fester Bestandteil in Pflegeverhältnissen. Je nachdem, welche Gründe für die Herausnahme des Kindes aus seiner Familie vorlagen, kann dies mitunter die größere Herausforderung sein.

Gibt es auch andere Formen der Pflegefamilien?
Es wird in der Regel zwischen Bereitschaftspflege (nach § 42 SGB VIII) und Vollzeitpflege (nach § 33 SGB VIII) unterschieden.

Bereitschaftspflegeeltern sind bereit, ein Kind nur für einen kurzen Zeitraum aufzunehmen bis die endgültige Perspektive für das Kind gefunden wurde. Es gibt daher immer eine hohe Fluktuation von Kindern in der Familie und die Perspektive dieser Kinder ist noch nicht geklärt.

Als Vollzeitpflege werden alle Pflegefamilien bezeichnet, die ein Kind für eine längere Zeit bis möglicherweise zur Verselbstständigung aufnehmen. Das können auch Verwandte sein, was dann als Verwandtenpflege bezeichnet wird.

Hat ein Pflegeelternteil eine pädagogische, medizinische oder psychologische Ausbildung, dann können sich Pflegeeltern als Erziehungsstelle bei uns qualifizieren lassen, was sie für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen berechtigt. Abzugrenzen sind hiervon Erziehungsstellen nach § 34 SGB VIII, welche im Rahmen der Heimerziehung von einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden.

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Esther Lestenbaum

Autorin:
Esther A. Kestenbaum ist Psychologin und systemische Familientherapeutin (DGSF), sie leitet die Abteilung Erziehungsstellen PETRA und arbeitet seit fast 10 Jahren im Pflegekinderwesen bei Projekt PETRA. Sie ist Mutter von drei erwachsenen Kindern.
www.projekt-petra.de/erziehungsstellen

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