Foto: © Wohlleben GmbH
30.03.2022
Wohnen Sie zur Miete? Dann haben Sie es sicherlich schon zu spüren bekommen! Die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich teurer geworden und laut Prognosen werden sie weiter steigen. Unser Wohnraum-Experte Hans-Jürgen Wohlleben hat da einen Tipp für Sie!
Beschwerden über nicht korrekte Quadratmeter-Angaben mehren sich. Deshalb sollten Mieter und Vermieter ihre Mietverträge überprüfen um größere Forderungen, Nachzahlungen oder Erstattungen zu vermeiden. Mit einer professionellen Wohnflächenberechnung schaffen Sie Rechtssicherheit.
Wie wird eine Wohnung vermessen?
Der Vermesser vermisst die Wohnung ganz ohne Umräumarbeiten. Mit modernster Technik wird jeder Quadratmeter sicher eingefangen. Es wird ein Plan nach DIN, also eine richtige Zeichnung der gesamten Wohnung mit allen Räumen und allen Quadratmeter-Angaben erstellt. Gerne übernimmt der Vermesser zusätzlich eine Wohnflächenberechnung, die Sie zum Beispiel für eine Finanzierung bei der Bank benötigen.
Grundlage für den Mietvertrag
Beispielrechnung: Werden 5 m² zu viel im Mietvertrag angegeben, zahlen Sie etwa 60 Euro zu viel pro Monat. Und das zu sparen, wäre doch schön, oder?
Was zählt eigentlich zum Wohnraum und was nicht?
Vermessen wird alles ab Wohnungs- bzw. Hauseingang. Auch Dachschrägen gehen in die Flächenberechnung ein, sie werden nur je nach Höhe und Schräge anders berechnet. Terrassen, Balkone und Loggien zählen ebenfalls zur Wohnfläche. Sie werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte der Wohnfläche zugerechnet. Gemäß Wohnflächenverordnung zählen folgende Räume nicht zur Wohnfläche: Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen.
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Hans-Jürgen Wohlleben ist Vermessungsingenieur und Geschäftsführer der Wohlleben GmbH Vermessung und mehr seit 1969.
http://www.wohlleben.eu/
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